Mitgliederversammlung
Alljährlich findet im ersten Quartal eines neuen Jahres die Mitgliederversammlung der KjG St. Helena Rheindahlen statt, zu dieser alle KjG-Mitglieder der Pfarrei St. Helena Rheindahlen bis drei Wochen zuvor schriftlich eingeladen werden.
Egal in welchem Alter man ist, als aktives KjG-Mitglied kannst du eine Stimme wahrnehmen und auch schon minderjährig wichtige Entscheidungen treffen.
Prtokoll MGV 2022: folgt
Unser Mitgliederversammlungs-Lexikon
Was ist überhaupt eine Mitgliederversammlung?
Mindestens einmal im Jahr werden zu einem Termin alle KjG-Mitglieder der Pfarre St. Helena Rheindahlen zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Du erhälst bis drei Wochen vorher eine schriftliche Einladung hierzu mit einer Tagesordnung von der Pfarrleitung. Die Tagesordnung gibt einen Überblick, über was auf der Versammlung gesprochen wird und was evtl. auch beschlossen werden kann. Die Pfarrleitung ist quasi der „Vorstand“, leitet die KjG Rheindahlen und besteht aus max. sieben Personen, dabei so möglich zur Hälfte weiblichen und zur Hälfte männlichen Geschlechts. Außerdem leitet sie auch die Mitgliederversammlung.
Was sind denn übliche Themen?
Nach einer netten Begrüßung wird erst einmal geklärt, ob alle Mitglieder fristgerecht, also pünktlich bis drei Wochen vor der Veranstaltung, schriftlich eingeladen wurden. Wenn es keinen Widerspruch gibt, kann es weitergehen. Häufig folgt dann ein Rückblick auf das letzte Jahr. Die Pfarrleitung schildert, was alles in dem vergangenen Jahr so gemacht wurde. Danach folgt ein Ausblick auf das neue aktuelle Jahr und langfristige Planungen, die in Angriff genommen werden sollen. Auf einer Mitgliederversammlung wird auch immer die Kasse geprüft. Im Vorfeld kontrollieren zwei Kassenprüfer die Kasse sorgfältig und geben der Versammlung eine Einschätzung, ob der Kassierer, der die Kasse das Jahr über geführt hat, „entlastet“ werden soll. Wenn der Kassierer entlastet werden soll, heißt dies nach einer positiven Abstimmung/Wahl, dass die Versammlung bestätigt, dass der Kassierer die Kasse gut und sorgfältig geprüft hat und frei von Fehlern ist.
Hieran schließen sich häufig weitere Wahlen an. Da verschiedene Ämter, so z.B. die der Pfarrleitung, immer für zwei Jahre besetzt werden, läuft eine Amtszeit irgendwann aus. Dann muss neu gewählt werden. Manchmal finden noch weitere Wahlen, wie die der Kassenprüfer, statt.
Dann kommt es wohl zu den kompliziertesten Dingen auf einer Mitgliederversammlung: die Anträge. Wenn etwas KjG-intern geändert werden bzw. stattfinden soll, oder etwas neues eingebracht werden soll, dann werden über eingereichte Anträge abgestimmt. Dies kann, je nach Antrag und Änderungswunsch des Antragsstellers, zu Diskussionen führen. Am Ende aber stimmen wieder alle aktiven und stimmmbeerechtigten anwesenden KjG-Mitglieder hierüber ab. Das kann schonmal spannend werden… Häufig werden dann noch ein paar weitere allgemeine Details bekanntgegeben, bevor die Versammlung von der Pfarrleitung geschlossen/beendet wird. Dann freut sich auch der*die Schriftführende, die von der ganzen Versammlung Protokoll schreiben muss. Das geht in die Finger…
Ist es sinnvoll, an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen?
Ein ganz klares JA! Du bist aktives Mitglied in der KjG Rheindahlen und hast ein Stimmrecht, das du auf jeden Fall wahrnehmen solltest. Denn nur so kannst du mitentscheiden, was die KjG Rheindahlen in den nächsten Jahren veranstaltet und macht. So kannst du auch selber deine Vorschläge und Ideen miteinbringen. Denn auch wie in der Politik ist man selber nicht immer mit den Entscheidungen anderer einverstanden. Also sei kein Frosch, und komm zur Mitgliederversammlung!
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KjG ist jugendlich
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